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Pfändung von Sozialleistungen ausgeschlossen
omega-aurumDatum: Freitag, 07.02.2014, 18:20:55 | Nachricht # 1
Leutnant
Gruppe: Administratoren
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Pfändung von Sozialleistungen ausgeschlossen
Bundesgerichtshof: Pfändung von Sozialleistungen (SGB II, SGB XII) ausgeschlossen

05.02.2014

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen in 2010 und 2011 klar
gestellt, daß Sozialleistungen nicht pfändbar sind: "Die Pfändung von
Sozialleistungen, welche das Existenzminimum nach Art. 20 Abs. 1 GG
sichern sollen, ist generell unzulässig. Im verhandelten Fall ging es
konkret um Sozialleistungen nach SGB II und XII. Da diese
Sozialleistungen das vom Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG
geforderte Existenzminimum sichern, dürfen sie auch im Wege der
Zwangsvollstreckung nicht angegriffen werden. (Az. BGH VII ZB 11/09)

Anmerkung: ALG II (SGB II) und Grundsicherung bei Erwerbsminderung und
im Alter (SGB XII) sind grundsätzlich nicht pfändbar.

Und:
"Mit diesem Urteil bestätigt der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur
Unpfändbarkeit von Sozialleistungen. Laut dem BGH in dieser Entscheidung
darf eine Zwangsvollstreckung generell nicht dazu führen, dass der
Schuldner seinen notwendigen Unterhalt nicht mehr bestreiten könne, zu
dem nicht nur grundlegende lebensnotwendige Bedürfnisse gehören. Die
Zwangsvollstreckung ist in keinem Fall der staatlichen
Sanktionsmöglichkeit eines Leistungsempfängers bei pflichtwidrigem
Verhalten gleichzusetzen. Eine Pfändung des ALG II, auch in Kleinbeträgen, kommt
generell nicht in Betracht. (Az. BGH VII ZB 7/11)"

Dies aber bedeutet auch, daß Jobcenter Bürgern keine Gelder von der Sozialleistung
abziehen dürfen. Es gilt stehts die Tabelle zu den gesetzlichen
Pfändungsfreigrenzen in § 850c ZPO, wie die Erwerbslosen-Initiative ARCA
Soziales Netzwerk e.V. befindet. (Thomas Kallay)

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